Die Ortsentwicklung – gemeinsam stark getrennt 

Eine wesentliche Aufgabe der Gemeinderäte in den Dörfern ist die Ortsentwicklung. Hierfür werden Bebauungspläne aufgestellt. In diesen wird festgelegt, was, wie und wo gebaut werden darf. Aber die Gemeinden einer Samtgemeinde entscheiden nicht allein. Die Bauleitplanung kann nur im Einvernehmen mit der Samtgemeinde umgesetzt werden.

Samtgemeinderat – Gemeinderat und eine Verwaltung

Die Weiterentwicklung und Vorgaben einer Gemeinde sind im Baugesetzbuch geregelt. Für den Flächennutzungsplan (auch vorbereitender Bauleitplan oder städtebauliche Rahmenplan genannt) ist der Samtgemeinderat zuständig, für den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) die jeweilige Gemeinde. Die administraMve Arbeit liegt für beide Planungen bei der Verwaltung der Samtgemeinde. Die Aufgabe dabei: die bauliche und sonsMge Nutzung eines Grundstücks vorzubereiten und zu leiten. Die jeweiligen Gemeinden sollen täMg werden, sobald dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung notwendig ist. Bauleitpläne (vorbereitende und verbindliche) sollen eine nachhalMge städtebauliche Entwicklung ermöglichen, die die sozialen, wirtschaQlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung zukünQiger GeneraMonen miteinander in Einklang bringt und dem Wohl der Allgemeinheit dient. Der Bebauungsplan ist dabei immer aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan selbst definiert kein Planrecht: auf Grundlage des Flächennutzungsplanes ist noch keine Bebauung möglich. Den Gemeinden wir lediglich die Möglichkeit eröffnet, Planrecht zu schaffen, also Bebauungspläne aufzustellen. Er ist sozusagen eine langfrisMge Verabredung aller Akteure in welche Richtung die Gemeinde sich entwickeln soll. Eine Planung in ihren Grundzügen, die Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarf und Grünflächen berücksichMgt. Aber ohne die Vorplanung im Flächennutzungsplan ist kein Bebauungsplan möglich. Der Bebauungsplan legt auf Grundlage des Flächennutzungsplanes fest, welche Nutzung, wo auf dem Grundstück in welchem Umfang gebaut werden kann. Für beide Pläne sind eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen einzuhalten. Auch die PlanungsschriWe sind genau definiert. Die Konsequenzen, wie viel neue Bürger:innen mit wie vielen Kindern, nachfolgend wie vielen Kitaplätzen und wie viel Schulangebot, wie viel anderer Infrastruktur (Einkaufen, Gesundheit, Grün und Erholung etc.) ergeben sich. Und diese Annahmen müssen alle mitgedacht werden. Kurz: Alles ist von allem abhängig.

zielgerichtete Politik braucht eine noch bessere Koordination

Eine Mitgliedsgemeinde kann das nicht allein, sie bedient sich der Verwaltung der Samtgemeinde. Diese plant meist nicht selbst, sondern vergibt die Planung an ein Planungsbüro. Im Verfahren werden die Bürger:innen und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Des Weiteren muss ein Umweltbericht erarbeitet werden. 

Gemeinde und Samtgemeinde müssen sich absMmmen. Die Samtgemeinde ist zum Beispiel für die KitaBedarfsplanung und die Schulplanung verantwortlich.

Soweit die Theorie….

In der Praxis wird oQ angenommen, die Gemeinden entwickeln die Ideen und diese würden im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde eins zu eins umgesetzt. Aber der Prozess beinhaltet, dass der Flächennutzungsplan die grobe Linie – der Bebauungsplan die konkrete Bebaubarkeit festsetzt. Aus unserer Sicht macht es viel mehr Sinn, vor Ort in den Dörfern die Belange und Wünschen abzufragen, aber gemeinsam in der großen Runde lokale Schwerpunkte zu setzen u.a. Kindergarten-und Schulkonzpte, Freizeitangebot. Wir brauchen durchtragende Konzepte, die nicht an der Gemeindegrenze enden. Gemeinsam und einheitlich könnten wir lokale Stärken und Schwerpunkte nutzen.