Auf die Stellungnahme und Nachfragen des Ortsverbandes der Grünen sind verschiedene Antworten gegeben worden.
Dies veranlasst uns zu einer Bewertung:
Weder die Samtgemeindeverwaltung Horneburg, die Gemeindeverwaltung Dollern noch der Landkreis wollen für die erfolgte Rodung durch den Eigentümer Verantwortung übernehmen. Die Samtgemeinde antwortete, dass die Rodung allein in Verantwortung des Eigentümers erfolgte. Der Landkreis geht davon aus, dass der Umfang der Rodung eine Fläche unter einem Hektar betrifft, somit nach Waldgesetz forstwirtschaftlich zulässig ist, wenn innerhalb von drei Jahren wieder aufgeforstet wird.
Sie sehen sich hier nicht in der Verantwortung, sondern sehen die jeweils andere Verwaltung in der Federführung oder nennen gesetzliche Zuständigkeiten als Grund, etwas nicht verhindern zu können.
Darüber hinaus möchten die Grünen auf Folgendes hinweisen:
Grundsätzlich liegt Bauleitplanung in der Kompetenz der Gemeinde – ohne Bebauungsplan und geänderten Flächennutzungsplan ist kein Bauwunsch des Eigentümers realisierbar. Hier haben Gemeinde- und Samtgemeinde-Verwaltung sowie auch die Politik bisher Wohlwollen signalisiert. Es bleibt abzuwarten, ob und wie, in welchem Umfang sich der Bauherr mit seinen Wünschen durchsetzen kann. Aber auch wenn eine Wiederaufforstung erfolgen sollte, ersetzt diese nicht den alten Baumbestand, das Waldvernetzungsbiotop. Dies ist unwiederbringlich als Lebensraum zerstört und kurzfristig nicht ersetzbar. Schade!
Fazit: Politik und Verwaltung müssen sich auch an die eigene Nase fassen und zur Verantwortung ihrer Planungshoheit stehen.
Der Landschaftsplan der Samtgemeinde aus 2020 weist das Gebiet als „Gebiet mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope und/oder zentraler Bedeutung für den Biotopverbund“ aus. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises bestätigt diese Vorgabe. Die Flächen sind für den Artenreichtum und den Naturschutz von erhöhter Bedeutung.
Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass diese Rodungen dem Anschein nach „einfach hingenommen werden“.
Ein Bebauungsplan muss noch aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden. Dabei müssen die Vergaben des Landschaftsplanes einfließen sowie die des Landschaftsrahmenplanes berücksichtigt werden.
Die weitere (Wohnbau-) Entwicklung Dollerns und der Samtgemeinde muss unter Berücksichtigung der notwendigen Infrastruktur (Krippen- und Elementarplätze, Schulkapazitäten, ärztlicher Versorgung, etc.) geplant werden. Vor dem Hintergrund der Aufgaben und der Haushaltslage von Samtgemeinde und Gemeinde ist zu prüfen, wieviel Wachstum vertretbar und überhaupt möglich ist.
Wir werden diesen Prozess politisch und als Bürger:innen aufmerksam und kritisch begleiten. Hier wird sich zeigen, welche Kandidaten nur im Wahlkampf von Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltigem Wachstum unserer Gemeinden reden und welche sich dem in Praxis und Handeln noch verpflichtet fühlen.