Wir, Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Horneburg, kritisieren die aktuellen Baumfällarbeiten an der Altländer Straße und fordern ein Einstellen der dortigen Arbeiten. Des Weiteren fordern wir eine Einstellung jeglicher weiterer Arbeiten, die mit einem Eingriff in die Natur verbunden sind. Wir erwarten eine Aufklärung seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landkreises Stade.
In Dollern wurden im Bereich der ehemaligen Sandkuhle in der vergangenen Woche unzählige Bäume gefällt. In einer schnellen Aktion wurde der Baumbestand im Hangbereich zur Altländer Straße komplett entfernt. Auch Teile des Baumbestandes auf der vorderen Fläche der ehemaligen Sandkuhle sind gefällt worden.
Auf Nachfrage bei der Gemeinde, wie auch in der Presse kommuniziert, handelt es sich „hier um Arbeiten im Rahmen der Forstbewirtschaftung“, die zulässig seien.
Der im Jahr 2020 beschlossene Landschaftsplan der Samtgemeinde Horneburg zeichnet innerhalb seines Zielkonzepts das betroffene Gebiet (ZK1-09) als „Sicherung von Gebieten mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope und/oder zentraler Bedeutung für den Biotopverbund“ aus. Zum Gebiet ZK1-09 wird folgendes ausgeführt: „Neben der besonderen Eigenart und Schönheit der geologischen Formation ist der Erhalt, die Entwicklung und die Wiederherstellung von einigen naturraumtypischen Biotopen und deren Lebensgemeinschaften ein wichtiger Schutzzweck“.
Auch im Zielkonzept des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Stade wird der Bereich wie folgt kategorisiert: „ZK1 = Sicherung und Verbesserung von Gebieten mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope und/oder mit zentraler Bedeutung für den Biotopverbund“.
Aufgrund der Eingruppierung des Gebietes im Landschaftsplan der Samtgemeinde Horneburg und dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises Stade können wir nicht nachvollziehen, dass diese betitelten „Pflegearbeiten“, die eher einer Rodung entsprechen, richtig und zu rechtfertigen sind! Die Flächen sind für den Artenreichtum und den Naturschutz vonerhöhter Bedeutung.
Der ursprünglich bewaldete Streifen am Hang/Altländer Straße ist nicht mehr existent. Der Übergang für Tiere vom Landschaftsschutzgebiet im hinteren Bereich der ehemaligen Sandkuhle zum Landschaftsschutzgebiet Buschteiche ist erschwert. Von dem verloren gegangenen Lebensraum ganz zu schweigen! Der Lebensraum für verschiedene Tierarten, ist verschwunden und kurzfristig nicht ersetzbar.
Nach unserem Wissenstand liegt weder eine Änderung im Flächennutzungsplan vor, der aktuell Flächen für die Landwirtschaft darstellt, noch gibt es einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für dieses Gebiet. Sollte eine Bebauung an dieser Stelle beabsichtigt werden, hätte im Planverfahren der Grünbestand einbezogen und geschützt werden können. Demnach hätte der Hang hin zur Altländerstraße im ersten Schritt nicht gerodet werden müssen. Der Zeitpunkt, zu dem die Arbeiten durchgeführt worden sind, ist daher sehr fraglich und kritisch zu betrachten.
Wir, Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Horneburg, kritisieren die aktuellen Baumfällarbeiten an der Altländer Straße und fordern ein Einstellen der dortigen Arbeiten. Des Weiteren fordern wir eine Einstellung jeglicher weiterer Arbeiten, die mit einem Eingriff in die Natur verbunden sind. Wir erwarten eine Aufklärung seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landkreises Stade.
Die Samtgemeinde Horneburg und der Landkreis Stade werden um eine Aufklärung und Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Kann bei einer Baumfällung in diesem Ausmaß noch von „Arbeiten im Rahmen der Forstbewirtschaftung“ gesprochen werden?
Hätte, vor allem der Baumbestand am Hang, nicht in die Planung eines Baugebietes integriert werden können, um eben solche extremen Eingriffe zu vermeiden und den Erhalt des Grünbestandes zu sichern?
Weshalb wird von den Empfehlungen des kürzlich aufgestellten Landschaftsplanes (2020) der Samtgemeinde abgewichen?
Auch der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Stade gibt andere Empfehlungen für die Planung der Fläche vor. Wie können die vorgenommenen Baumfällarbeiten damit im Einklang stehen?
Die o.g. genannten Institutionen wurde die Stellungnahme zugestellt und wir haben um die Beantwortung unserer Fragen gebeten.